INFORMATION AN DIE AKTIONÄRE

Statuten der Niederhornbahn AG

Statuten NHB – ab 23. Juni 2020

Steuerwert der Aktien

Der Steuerwert der Niederhornbahnaktie beträgt per 31.12.2023: CHF 20.00 pro Aktie. (Letzter Abschluss OTC-X 2023)

Nächste Generalversammlung – Dienstag 04. Juni 2024

Die Generalversammlung 2024 der Niederhornbahn AG findet am Dienstag 04. Juni 2024 statt. Die registrierten Aktionäre erhalten die Unterlagen und Einladung zur Generalversammlung jeweils Mitte Mai.

Aktionärscoupon

Ab dem Geschäftsjahr 2021 werden die Aktionärscoupon jährlich neu erstellt und gemeinsam mit der Einladung zur Generalversammlung an die Aktionäre versandt. Pro angefangene 15 Aktien erhält der Aktionär 1 Aktionärscoupon zum Bezug eines Aktionärsticket für CHF 10.–.

Aktienbewirtschaftung und Verwahrung

Die Firma Sharecomm AG (aktienregister@sharecomm.ch) führt im Auftrag des Verwaltungsrats der Niederhornbahn AG über alle Namenaktien ein Aktienregister, in welches die Eigentümer und allfällige Nutzniesser mit Namen und Adressen eingetragen werden. Dieses fungiert gemäss Art. 973c OR gleichzeitig als Wertrechtebuch.

Als Aktionär der Gesellschaft gilt demnach nur, wer im Aktienregister resp. im Wertrechtebuch eingetragen ist. Entsprechend ist jeder Aktionär verpflichtet, Änderungen des Vor- oder Nachnamens sowie der Adresse innert Monatsfrist der Niederhornbahn AG schriftlich mitzuteilen.

Als Aktionär haben Sie die Möglichkeit ihre Aktien wie folgt zu verwahren:

a) Gesellschaftsdepot

Ohne anderslautende Anweisung, werden die Namenaktien in einem von der Niederhornbahn AG kostenlos geführten Gesellschaftsdepot verwahrt. «Depotreglement»

b) Privates Wertschriftendepot

Für interessierte Aktionäre besteht die Möglichkeit, ihre Namenaktien als Bucheffekte auszustatten und in das eigene Wertschriftendepot bei der Bank zu transferieren. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass solche Aktien auf der Handelsplattform OTC-X handelbar sind. Vorgehen:

Bezüglich Ihren Aktionärsrechten an der Gesellschaft ändert sich durch die Form der Verwahrung nichts. Massgebend ist die Eintragung des Aktionärs oder des Nutzniessers im Aktienregister der Gesellschaft.

Verkauf und Ankauf von Aktien

Verkauf von Aktien

Aktionäre mit Aktien im Gesellschaftsdepot der Niederhornbahn:

Sie können die Aktien selber verkaufen (a) oder Sie beauftragen Ihre Bank, die Aktien an der OTC-X zu verkaufen (b).

a) Für den Verkauf der Aktien muss der Aktionär eigenständig einen Käufer finden und die Verkaufsmodalitäten festlegen. Als Richtpreis kann der Nominalwert von CHF 10.— je Aktie als Verhandlungspreis herangezogen werden.

Nach Abschluss des Verkaufs beauftragt der bisherige Besitzer der Aktien mittels Formular «Übertragungsauftrag an einen anderen Aktionär» die Gesellschaft zur Übertragung der Aktien.

b) Sie transferieren die Aktien aus dem Gesellschaftsdepot mittels dem Formular «Übertragungsauftrag an ein privates Bankdepot» in das eigene Wertschriftendepot bei Ihrer Bank und erteilen der Bank den Verkaufsauftrag.

Aktionäre mit Verwahrung der Aktien im eigenen Wertschriftendepot:

Sie erteilen Ihrer Bank den Auftrag, die Aktien auf der OTC-X-Plattform zu verkaufen. Die Meldung an das Aktienregister erfolgt automatisch durch Ihre Bank. Für weitere Fragen in Zusammenhang mit der Nutzung der OTC-X-Plattform wenden Sie sich an Ihre Depotbank.

Ankauf von Aktien

a) Sie können Ihre Bank beauftragen, die gewünschte Anzahl Aktien an der OTC-X-Plattform zu kaufen.

b) Sie kaufen direkt von einem privaten Verkäufer die Aktien ab und der bisherige Besitzer meldet den Verkauf via Formular «Übertragungsauftrag an einen anderen Aktionär» der Gesellschaft.

Umwandlung von Inhaber- zu Namenaktien

Die anlässlich der Generalversammlung vom 23. Juni 2020 beschlossene Umwandlung der Inhaber- in Namenaktien, im Rahmen der Statutenänderung, konnte bis 30.04.2021 gesetzeskonform abgeschlossen werden.

In Zusammenhang mit der Umwandlung wurden alle bekannten Aktionäre im August 2020 schriftlich informiert und aufgefordert, der Niederhornbahn AG Ihre Aktien zwecks Umwandlung einzusenden. Aktionäre, welche ihre Inhaberaktien bis Ende Januar 2021 nicht umwandelten, wurden nochmals per 1. Februar 2021 schriftlich zur Umwandlung innerhalb der gesetzlichen Frist aufgefordert. Letzte bekannte Aktionäre, welche ihre Aktien nicht umgewandelt haben, wurden im 2021 telefonisch kontaktiert. Ergänzend folgte eine Publikation im SHAB mit Aufforderung zur Umwandlung im Februar 2021.

Was passiert bei fehlender Umwandlung bis 30. April 2021 mit Ihren Aktien?

Bei Aktionären welche der Meldepflicht (Umwandlung) bis 30. April 2021 nicht nachgekommen sind, wurden die Aktien per Gesetz in Namenaktien umgewandelt, ins Aktienregister übernommen und mit einem Vermerk aufgeführt. Die mit der Aktie verbundenen Rechte können nicht ausgeführt werden. Um wieder von den Aktionärsrechten Gebrauch zu machen, muss der Aktionär beim Gericht die ordentliche Eintragung im Aktienregister beantragen. (Frist bis 31.10.2024)